Mit Krypto bezahlenEinsteiger7 Min. Lesezeit

Krypto-Kreditkarte erklärt: Abrechnung, Kosten, Steuern und Anonymität

Eine Bezahlkarte, ein Kartenterminal, ein digitaler Token und eine Einkaufstasche
Illustration: Bitcoin Billionaire

Eine Krypto-Kreditkarte ist oft keine Kreditkarte, sondern eine Visa- oder Mastercard-Debitkarte, die an dein Konto bei einem Krypto-Anbieter gekoppelt ist. Bei vielen Karten verkauft der Anbieter beim Bezahlen die nötige Menge deiner Kryptowerte, und der Händler bekommt Euro. Für das Finanzamt ist jeder solche Verkauf eine Veräußerung. Dieser Artikel erklärt, wie die Karte abrechnet, welche Kosten anfallen, wie die Steuer wirkt, ob es eine Krypto-Kreditkarte anonym gibt und wie du einen Anbieter prüfst. Die Rechtslage ist auf dem Stand November 2026; bei Anbieterbeispielen steht das Datum der jeweiligen Bedingungen.

Wie eine Krypto-Kreditkarte funktioniert

  1. Du hältst Kryptowerte bei einem Anbieter, zum Beispiel einer Börse oder einer App.
  2. Du legst fest, mit welchem Kryptowert die Karte bezahlen soll.
  3. An der Kasse verkauft der Anbieter die benötigte Menge dieses Kryptowerts.
  4. Der Kartenherausgeber zahlt den Händler in Euro, über das Netzwerk von Visa oder Mastercard.

Ein Beispiel sind die Kartenbedingungen von Bitpanda, Stand April 2025: Du kannst bis zu zwei Kryptowerte mit der Karte verknüpfen, die dann Zahlungen finanzieren. Andere Karten können verlangen, dass du dein Guthaben vorher in Euro umtauschst. Ob das bei deiner Karte so ist, steht in den Bedingungen.

Bei solchen Karten liegen deine Kryptowerte beim Anbieter und nicht in deiner eigenen Wallet. Wie es aussieht, wenn du Kryptowerte selbst verwahrst, erfährst du in unserem Wallet-Bereich. Alle Wege zum Bezahlen mit Coins zeigt dir mit Krypto bezahlen: der Überblick.

Krypto-Kreditkarte oder Debitkarte: der Unterschied

Bei einer Kreditkarte bekommst du einen Kreditrahmen, den du später zurückzahlst. Die Karte im Bitpanda-Beispiel ist dagegen ausdrücklich eine Debitkarte. Viele Krypto-Karten funktionieren so, deshalb lohnt sich beim Beantragen ein Blick in die Bedingungen: Suche nach dem Wort „Debitkarte“.

Für dich bedeutet das: Eine Zahlung geht nur durch, wenn genug Guthaben vorhanden ist. Bei Vorautorisierungen, etwa im Hotel oder bei der Autovermietung, bleibt der reservierte Betrag gesperrt, bis die Transaktion abgeschlossen ist.

Wer hinter der Karte steht

An einer Krypto-Karte sind drei Parteien beteiligt: der Kartenherausgeber, der Krypto-Anbieter und das Kartennetzwerk. Bei der Bitpanda Card gibt Transact Payments Malta Limited die Karte aus. Das Unternehmen ist von der Malta Financial Services Authority als E-Geld-Institut zugelassen und Mitglied bei Visa. Für die Kryptowerte ist die Bitpanda GmbH zuständig, für das E-Geld die Bitpanda Payments GmbH. Bei Coinbase nennt die Hilfeseite für die Karte in der EU und im EWR als Herausgeber die Paysafe Payment Solutions Limited.

Jede Partei hat eigene Bedingungen und eine eigene Lizenz. Den Namen des Herausgebers findest du in den Kartenbedingungen.

Was eine Krypto-Kreditkarte kostet

Konkrete Beträge hängen vom Anbieter ab und ändern sich. Achte auf diese Kostenarten:

  • Handelsgebühr oder Spread: Beim Bitpanda-Beispiel werden Gebühren für den Verkauf des Zahlungsmittels bei der Kartenzahlung abgebucht, zusätzlich zu den Kartengebühren.
  • Kartengebühren: Sie stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis des Anbieters.
  • Gebühren am Geldautomaten: Sie können zusätzlich anfallen.
  • Fremdwährungsgebühr: Sie kann bei Zahlungen außerhalb des Euroraums dazukommen.

„Keine Kartengebühr“ heißt nicht, dass die Zahlung kostenlos ist. Die Coinbase-Hilfeseite nennt als Beispiel: Es fallen keine Transaktionsgebühren an, aber beim Kauf und Verkauf von Kryptowerten gilt ein Spread. Das ist ein Unterschied zwischen Kauf- und Verkaufskurs. Du zahlst ihn über einen ungünstigeren Kurs.

Zahlt eine Karte Cashback in einem Token aus, schwankt dessen Wert, deshalb ist die Höhe beim Auszahlen nicht sicher. Zahlt eine Karte mit einem Stablecoin, bewegt sich der Eurowert mit dem Dollarkurs, etwa bei USDT. Er hängt außerdem davon ab, ob der Stablecoin seinen Dollarwert hält, und das ist nicht garantiert. Mehr dazu: was USDT ist und woran sein Wert hängt.

Steuern: Jede Kartenzahlung aus Kryptowerten ist ein Verkauf

Wer Kryptowerte gegen Euro, Waren oder Dienstleistungen tauscht, veräußert sie. So steht es im BMF-Schreiben vom 6. März 2025. Zahlst du mit der Karte einen Kaffee, gilt das vereinbarte Euro-Entgelt als Veräußerungserlös deiner Kryptowerte. Musst du bei deiner Karte die Kryptowerte vorher in Euro umtauschen, ist dieser Umtausch die Veräußerung; die spätere Zahlung mit dem Euro-Guthaben ist kein weiterer Verkauf von Kryptowerten.

Der Gewinn ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und Anschaffungskosten und Werbungskosten andererseits (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG). Er ist steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Dabei zählen auch Kryptowerte. Bleibt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres unter 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei. Das ist eine Freigrenze und kein Freibetrag: Wer sie erreicht, versteuert den gesamten Gewinn. Bis 2023 lag die Grenze bei 600 Euro.

Praktisch heißt das: Viele kleine Zahlungen erzeugen viele kleine Gewinne oder Verluste, die du zusammenrechnest. Hebe deshalb die Abrechnungen deines Anbieters auf. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist ein Verkauf nach § 23 EStG nicht steuerpflichtig. Mehr dazu, wie die einjährige Haltefrist funktioniert.

Für die Zukunft wichtig:

  • Krypto-Dienstleister melden bestimmte Daten ihrer Nutzer jährlich spätestens zum 31. Juli für das vorangegangene Jahr an das Bundeszentralamt für Steuern (§ 9 Abs. 1 KStTG). Das erste Meldejahr ist 2026, die ersten Meldungen sind bis zum 31. Juli 2027 fällig.
  • Laut Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 30. September 2026 sollen Gewinne aus Tauschkryptowerten im Privatvermögen, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden, ab 1. Januar 2027 als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 25 Prozent besteuert werden. Für Altbestände gelten weiter die §§ 22 und 23 EStG. Der Abzug durch die Anbieter soll ab dem 1. Januar 2028 gelten. Am 12. Oktober 2026 teilte das Ministerium dem Bundestag mit, der Vorschlag befinde sich in der Ressortabstimmung. Das ist ein Entwurf und kein Gesetz, er kann sich noch ändern.

Frag im Zweifel eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater oder dein Finanzamt.

Gibt es eine Krypto-Kreditkarte anonym?

Eine Krypto-Karte, die an ein Konto bei einem regulierten Krypto-Anbieter gekoppelt ist, bekommst du nicht anonym. Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Zahlungs- und E-Geld-Institute sowie Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (§ 2 Abs. 1 GwG). Zu ihren allgemeinen Sorgfaltspflichten gehört die Identifizierung des Vertragspartners (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG), und zwar bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 3 Nr. 1 GwG). Die BaFin erinnert zugelassene Krypto-Anbieter ebenfalls daran, die Identität ihrer Kundinnen und Kunden zu prüfen.

Ein Angebot ohne Identifizierung hält diese Pflichten nicht ein. Ob der Anbieter überhaupt eine Zulassung hat, ist dann offen, und deine Kryptowerte lägen bei einem Unternehmen, das du nicht prüfen kannst. Ein typisches Betrugsmuster ist eine „anonyme Karte“, die über soziale Medien oder Messenger gegen eine Einzahlung in Kryptowerten angeboten wird. Mehr dazu: typische Betrugsmaschen mit Krypto.

Was sich ab dem 10. Juli 2027 ändert

Die EU-Verordnung 2024/1624 zur Geldwäschebekämpfung gilt ab dem 10. Juli 2027. Nach Artikel 79 dürfen Kreditinstitute, Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen keine anonymen Konten führen. Das betrifft auch anonyme Kryptowertekonten und Konten, die es ermöglichen, den Inhaber zu anonymisieren. Zahlungen mit anonymen Guthabenkarten, die in Drittländern ausgegeben wurden, nehmen Acquirer nicht an, es sei denn, ein technischer Standard der Kommission erlaubt das bei nachgewiesen geringem Risiko.

So prüfst du eine Krypto-Kreditkarte, bevor du sie beantragst

  • Herausgeber: Wer gibt die Karte aus? Der Name steht in den Kartenbedingungen.
  • Verwahrer: Welches Unternehmen hält und verkauft deine Kryptowerte? Bei Bitpanda ist das nach den Bedingungen die Bitpanda GmbH.
  • Lizenz: Seit dem 1. Juli 2026 dürfen in der EU nur noch Anbieter mit einer MiCAR-Lizenz Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen. In Deutschland endete die Übergangsfrist schon Ende 2025.
  • Register: Zulassungen stehen im Bundesanzeiger, in der Unternehmensdatenbank der BaFin und im MiCAR-Interimsregister der ESMA. Ein in einem anderen EU-Land nach MiCAR zugelassener Anbieter darf auch Kunden in Deutschland bedienen, deshalb prüfe auch das ESMA-Register. Die BaFin-Seite zu Kryptowerte-Dienstleistungen erklärt die Lizenzpflicht.
  • Gebühren und Belege: Wie und wann werden deine Kryptowerte verkauft, und kannst du die Abrechnungen für deine Steuererklärung exportieren?

Grundlagen zum Kauf: Krypto bei einem zugelassenen Anbieter kaufen.

Häufige Fragen zur Krypto-Kreditkarte

Ist eine Krypto-Kreditkarte eine echte Kreditkarte?

Oft nicht. Das Beispiel der Bitpanda-Bedingungen beschreibt eine Debitkarte, bei der nur ausgegeben werden kann, was an Guthaben vorhanden ist.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mit einer Krypto-Karte bezahle?

Wird bei der Zahlung Krypto verkauft, ist das eine Veräußerung, und das vereinbarte Euro-Entgelt gilt als Verkaufspreis. Gewinne innerhalb eines Jahres nach dem Kauf sind steuerpflichtig, sofern alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres zusammen die Freigrenze von 1.000 Euro erreichen.

Gibt es eine Krypto-Kreditkarte anonym?

Nicht, wenn die Karte an ein Konto bei einem regulierten Anbieter gekoppelt ist, denn er muss dich nach dem Geldwäschegesetz identifizieren. Ab dem 10. Juli 2027 verbietet die EU zudem anonyme Kryptowertekonten.

Welche Gebühren hat eine Krypto-Kreditkarte?

Typisch sind Gebühren oder ein Spread beim Verkauf der Kryptowerte, Karten-, Geldautomaten- und Fremdwährungsgebühren. Die Beträge stehen im Preisverzeichnis.

Wie erkenne ich, ob der Anbieter zugelassen ist?

Suche den Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin und im MiCAR-Interimsregister der ESMA. Seit dem 1. Juli 2026 brauchen Krypto-Anbieter in der EU eine MiCAR-Lizenz.

Quellen

  1. BMF-Schreiben vom 6. März 2025: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten
  2. Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Geldwäsche
  3. BaFin: Kryptowerte-Dienstleistungen
  4. Bitpanda Card: Kartenbedingungen, Version 2.0.0 vom 1. April 2025
  5. Geldwäschegesetz (GwG), § 2 Verpflichtete
  6. Geldwäschegesetz (GwG), § 10 Allgemeine Sorgfaltspflichten
  7. Einkommensteuergesetz (EStG), § 23 Private Veräußerungsgeschäfte
  8. Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), § 9 Meldung
  9. Deutscher Bundestag: Kurzmeldung vom 12. Oktober 2026 zur Besteuerung von Kryptowerten
  10. BMF: Referentenentwurf vom 30. September 2026 zur Reform der Besteuerung von Kryptowerten
  11. BaFin: Meldung vom 8. Juli 2026 zu Geldwäscherisiken bei Kryptowerten
  12. Coinbase Help: Pricing and fees
5 Nächster Schritt im EinsteigerpfadTrading verstehen