Bitcoin-Haltefrist: Wann Krypto-Gewinne in Deutschland steuerfrei sind
Verkaufst du Bitcoin aus dem Privatvermögen nach mehr als einem Jahr, ist der Gewinn nach geltendem Recht (Stand November 2026) steuerfrei. Innerhalb eines Jahres ist er steuerpflichtig, außer alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres bleiben zusammen unter 1.000 Euro. Die Bitcoin-Haltefrist steht gerade im Fokus, weil das Bundesfinanzministerium (BMF) eine Reform plant, die sie abschaffen würde. Beschlossen ist das nicht. Unten findest du die geltenden Regeln, zwei vereinfachte Beispiele und den Stand der Reform. Wie Bitcoin und Krypto grundsätzlich funktionieren, erklären wir unter Grundlagen zu Bitcoin und Krypto.
Die Bitcoin-Haltefrist im geltenden Recht
Die Rechtsgrundlage ist § 23 EStG. Danach sind Gewinne aus dem Verkauf sogenannter "anderer Wirtschaftsgüter" private Veräußerungsgeschäfte, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Dass Kryptowerte zu diesen anderen Wirtschaftsgütern gehören, hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) bestätigt.
Die Verwaltung wendet das im BMF-Schreiben vom 6. März 2025 an. Es ersetzt das frühere Schreiben vom 10. Mai 2022. In Randnummer 57 nennt es als nicht steuerbares privates Veräußerungsgeschäft den Fall, dass der Verkauf außerhalb der Fristen des § 23 EStG erfolgt. Mit anderen Worten: Wer länger als ein Jahr hält, zahlt auf den Gewinn keine Steuer.
Wer innerhalb der Frist verkauft, versteuert den Gewinn mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz, sofern der Gesamtgewinn die Freigrenze von 1.000 Euro erreicht (siehe unten). Die Haltefrist gilt für andere Kryptowährungen wie Ether genauso, denn das BMF zählt Bitcoin und Ether zu den Currency oder Payment Token (Rn. 3). Für Utility und Security Token enthält das Schreiben eigene Regeln (Rn. 77 ff.).
Das gilt für Bitcoin im Privatvermögen. Wer Kryptowerte wiederholt an- und verkauft, kann damit eine gewerbliche Tätigkeit ausüben (Rn. 52 des BMF-Schreibens). Dann gelten andere Regeln. Mehr zu den Risiken von häufigem Trading findest du in unserem Trading-Bereich.
Wie die Haltefrist gezählt wird
Anschaffung und Verkauf
Die Frist läuft von der Anschaffung bis zur Veräußerung. Bei einer zentralen Handelsplattform zählen die dort erfassten Zeitstempel. Bei direkten Geschäften und auf dezentralen Börsen zählen in der Regel die Zeitstempel der Wallet (Rn. 55). Mehr dazu, wie der Kauf von Krypto abläuft, findest du im Bereich Krypto kaufen.
Tausch Krypto gegen Krypto startet die Frist neu
Ein Tausch von Bitcoin in Ether ist steuerlich ein Verkauf von Bitcoin und ein Kauf von Ether. Das BMF stellt klar, dass der Tausch von Kryptowerten in Euro, Waren, Dienstleistungen oder andere Kryptowerte zu einer Veräußerung führt (Rn. 54). Die Fristen beginnen nach jedem Tausch neu (Rn. 55). Hast du Bitcoin fast zwei Jahre gehalten und tauschst sie dann in Ether, ist der Tausch ein Verkauf außerhalb der Frist und damit nicht steuerbar. Für die neuen Coins beginnt die Frist am Tag des Tauschs.
Auch wer mit Krypto bezahlt, veräußert. Als Veräußerungserlös gilt dann das in Euro vereinbarte Entgelt oder, falls nichts vereinbart ist, der Marktkurs (Rn. 60).
FIFO und walletbezogene Betrachtung
Zuerst gilt die Einzelbetrachtung: Du ordnest jeden Verkauf bestimmten Coins zu. Dabei sind zwei Fragen getrennt zu beantworten (Rn. 61).
Für die Haltefrist gilt: Ist eine Einzelzuordnung nicht möglich, zählen die zuerst angeschafften Einheiten einer Handelsbezeichnung (zum Beispiel Bitcoin) als zuerst veräußert. Das ist das FIFO-Prinzip.
Für die Höhe des Gewinns (die Wertermittlung) gilt in diesem Fall die Durchschnittsmethode. Als Vereinfachung darfst du stattdessen ebenfalls FIFO ansetzen.
Das BMF betrachtet jede Wallet für sich. Die Methode, die du dort für die Wertermittlung wählst (Durchschnittsmethode oder FIFO), behältst du bei, bis du alle Coins dieser Art in der Wallet verkauft hast. Erst danach kannst du bei einem neuen Kauf wechseln (Rn. 62).
Vereinfachtes Beispiel 1: In einer Wallet liegen 0,1 BTC, gekauft im März 2025, und 0,1 BTC, gekauft im August 2026. Du verkaufst im November 2026 0,1 BTC. Lässt sich nicht zuordnen, welche Coins du verkaufst, gelten nach FIFO die Coins vom März 2025 als verkauft. Seit dem Kauf ist mehr als ein Jahr vergangen, der Verkauf liegt damit außerhalb der Frist. Die Coins vom August 2026 bleiben in der Wallet und haben ihre eigene Frist.
Weil das BMF jede Wallet getrennt betrachtet, ist es sinnvoll, Bestände nach Wallets getrennt zu dokumentieren. Hinweise dazu findest du unter Wallets und ihre Sicherheit.
Die 1.000-Euro-Freigrenze ist kein Freibetrag
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn die Summe aller privaten Veräußerungsgewinne eines Kalenderjahres weniger als 1.000 Euro beträgt. Bis zum Veranlagungszeitraum 2023 lag die Grenze bei 600 Euro (§ 23 Abs. 3 EStG, Rn. 53 des BMF-Schreibens).
| Zeitraum | Freigrenze |
|---|---|
| bis Veranlagungszeitraum 2023 | 600 Euro |
| ab Veranlagungszeitraum 2024 | 1.000 Euro |
Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Krypto-Gewinne innerhalb der Frist bleiben also nur steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn unter 1.000 Euro liegt. Erreicht der Gesamtgewinn 1.000 Euro oder mehr, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
Vereinfachtes Beispiel 2: Dein Gesamtgewinn aus privaten Verkäufen innerhalb der Frist beträgt in einem Jahr 999 Euro. Er bleibt steuerfrei. Beträgt er 1.000 Euro, sind alle 1.000 Euro steuerpflichtig.
In den Gesamtgewinn fließen Gewinne aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften ein, nicht nur aus Krypto. Verkäufe nach Ablauf der Haltefrist zählen nicht mit, denn sie sind ohnehin nicht steuerbar.
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften darfst du nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Verbleibende Verluste mindern den Gewinn des unmittelbar vorangegangenen Jahres oder der folgenden Jahre.
Staking und Lending verlängern die Frist nicht auf zehn Jahre
Für Bitcoin und andere Currency oder Payment Token gilt die Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre nicht, auch wenn du sie fürs Staking oder Lending einsetzt (Rn. 63). Die Bitcoin-Haltefrist bleibt also bei einem Jahr.
Die Erträge selbst werden getrennt behandelt. Belohnungen aus passivem Staking unterliegen in der Regel als sonstige Einkünfte der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG. Die erhaltenen Coins werden mit dem Marktkurs zum Zeitpunkt des Erhalts angesetzt (Rn. 48). Sie gelten ab diesem Zeitpunkt als angeschafft, deshalb beginnt für sie eine eigene Jahresfrist. Einkünfte aus solchen Leistungen sind nicht steuerpflichtig, wenn sie zusammen mit anderen Einkünften aus Leistungen weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen (Rn. 45).
Nachweise: was das Finanzamt von dir erwartet
Du musst bei der Sachverhaltsaufklärung mitwirken. Die alleinige Überlassung des öffentlichen Schlüssels reicht als Nachweis nicht aus (Rn. 87). Wer Kryptowerte über eine zentrale Plattform eines ausländischen Betreibers erwirbt oder veräußert, hat eine erweiterte Mitwirkungspflicht und muss Nachweise selbst beschaffen. Im Regelfall gilt das nach Rn. 89 auch für Geschäfte über dezentrale Handelsplattformen, sogenannte DEX.
Praktisch solltest du diese Daten aufbewahren:
- Kauf- und Verkaufsdaten mit Datum und Uhrzeit
- Mengen und Euro-Werte
- Gebühren
- Wallet-Adressen
- Exporte der genutzten Plattformen
Führe die Unterlagen pro Wallet, weil auch die Zuordnung der Verkäufe pro Wallet erfolgt.
Neue Meldepflicht für Krypto-Anbieter (KStTG)
Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) ist seit dem 24. Dezember 2025 in Kraft. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen melden Daten ihrer Nutzer jährlich bis zum 31. Juli für das vorangegangene Jahr an das Bundeszentralamt für Steuern (§ 9 KStTG). Die erste Meldung betrifft das Kalenderjahr 2026 und ist bis zum 31. Juli 2027 fällig. Das ändert die Meldung der Daten, nicht die Haltefrist.
Neue Krypto-Steuer: was zur Abschaffung der Haltefrist bekannt ist
Zur neuen Krypto-Steuer in Deutschland gibt es einen Entwurf, aber kein Gesetz, und die Bitcoin-Haltefrist gilt bis auf Weiteres unverändert. Bestätigt ist nach Angaben des Bundestags Folgendes (hib vom 12. Oktober 2026):
- Der Reformentwurf des BMF sieht vor, die Ein-Jahres-Haltefrist abzuschaffen. Kryptogewinne würden grundsätzlich der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent unterfallen.
- Das Ministerium erklärte am 12. Oktober 2026, der Vorschlag befinde sich in der Ressortabstimmung.
- Der Bundestag lehnte am 8. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf der Grünen ab, der die Haltefrist bei Kryptowerten streichen wollte. Die namentliche Abstimmung ging mit 132 zu 445 Stimmen aus.
- Eine Petition für den Erhalt der Jahresfrist mit 44.439 Mitzeichnungen wurde am 12. Oktober 2026 im Petitionsausschuss behandelt.
Der Referentenentwurf, den das BMF veröffentlicht hat, enthält auch Übergangsregeln. Danach würden die neuen Regeln nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft wurden oder zugegangen sind, auch für Staking- oder Lending-Belohnungen, die nach diesem Datum aus älteren Beständen zufließen. Für ältere Bestände blieben §§ 22 und 23 EStG unverändert, also auch die Jahresfrist. Den Steuerabzug durch die Anbieter sieht der Entwurf ab dem 1. Januar 2028 vor. Diese Details können sich ändern. Nichts davon ist Gesetz, solange es nicht Bundestag und Bundesrat passiert hat und verkündet ist.
| Stand (November 2026) | Was gilt |
|---|---|
| Geltendes Recht | § 23 EStG: ein Jahr Haltefrist, Freigrenze 1.000 Euro |
| BMF-Referentenentwurf | Kapitalertragsteuer von 25 Prozent für ab 2027 angeschaffte Coins, in Ressortabstimmung, nicht beschlossen |
| Gesetzentwurf der Grünen | am 8. Oktober 2026 abgelehnt |
| KStTG-Meldungen | erstmals bis 31. Juli 2027 |
Dieser Artikel gibt keine Empfehlung, vor oder nach einem bestimmten Datum zu kaufen oder zu verkaufen, und sagt nicht voraus, ob oder wann die Reform kommt.
Häufige Fragen zur Krypto-Haltefrist
Ist Bitcoin nach einem Jahr steuerfrei?
Ja, nach geltendem Recht (Stand November 2026) ist der Verkauf von Bitcoin im Privatvermögen nach mehr als einem Jahr nicht steuerbar. Innerhalb eines Jahres bleibt der Gewinn steuerfrei, wenn alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres zusammen unter 1.000 Euro liegen.
Gilt die Krypto-Haltefrist auch beim Tausch von Bitcoin in eine andere Kryptowährung?
Der Tausch ist selbst ein Verkauf. Liegt er nach Ablauf der Jahresfrist, ist der Gewinn steuerfrei. Für die erhaltene Kryptowährung beginnt die Frist neu.
Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?
Nein. Für Bitcoin als Currency oder Payment Token gilt die Verlängerung auf zehn Jahre nicht. Staking-Belohnungen sind sonstige Einkünfte und werden mit dem Marktkurs zum Zeitpunkt des Erhalts angesetzt. Liegen sie zusammen mit anderen Einkünften aus Leistungen unter 256 Euro im Kalenderjahr, sind sie nicht steuerpflichtig.
Wird die Haltefrist für Krypto abgeschafft?
Das BMF hat einen Reformentwurf, der die Abschaffung vorsieht. Am 12. Oktober 2026 war er noch in der Ressortabstimmung. Ein Gesetzentwurf der Grünen zur Streichung wurde am 8. Oktober 2026 im Bundestag abgelehnt. Beschlossen ist bisher nichts, und Einzelheiten des Entwurfs können sich ändern.
Für deinen eigenen Fall kann dir ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Details prüfen.
Quellen
- § 23 EStG, Private Veräußerungsgeschäfte
- BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zu Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten
- Deutscher Bundestag, hib-Kurzmeldung vom 12. Oktober 2026
- Referentenentwurf des BMF: Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen